Keinen Ausbildungsplatz gefunden? - Teil 5

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Keinen Ausbildungsplatz gefunden - Teil 5
Oluşturulma Tarihi: Kasım 28, 2013 15:17

Wir helfen Euch! Wir unterstützen Euch in einer Kooperation mit der Ausbildungsoffensive der Bundesregierung und der Wirtschaft. Und teilen Euch alles zum Thema Berufsausbildung mit! Hier sind zum Thema Berufsausbildung häufig gestellte Fragen, auf die ihr eine kompetente Antwort bekommt. Wie und wo finde ich einen Ausbildungsplatz? Wann muss ich mich bewerben? Wie muss ich mich bewerben? Wo finde ich Hilfe für meine Bewerbungen? Wie bereite ich mich auf das Vorstellungsgespräch im Unternehmen r

Haberin Devamı

Was sollte ich zuerst unternehmen, wenn ich mich für einen Ausbildungsplatz interessiere?

Gehen Sie zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit und melden sich dort als Ausbildungssuchender. Wenn Sie bei der Berufsberatung registriert sind, können Ihnen die Berufsberater bei der Berufsorientierung helfen und die entsprechenden finanziellen Mittel für die Ausbildungsplatzsuche zur Verfügung stellen, beispielsweise Zuschüsse zu Bewerbungskosten.

Die Registrierung ist auch Voraussetzung, um später für zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten berücksichtigt zu werden. Außerdem kann es Vorteile für eine spätere Rente bringen, da die Lehrstellensuche als Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden kann. Voraussetzung ist, dass Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und mindestens einen Kalendermonat auf der Suche waren.

Haberin Devamı

Nicht entscheidend ist hingegen, ob Jugendliche einen Schulabschluss haben oder nicht. Daneben helfen auch die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern, beispielsweise im Rahmen der Passgenauen Vermittlung.

Was ist ein EQ-Praktikum?

EQ-Praktika sind in vielen betrieblichen Ausbildungsberufen möglich. Für diese so genannte Einstiegsqualifizierung (EQ) muss man sich an die Agentur für Arbeit wenden.

Die Teilnehmer absolvieren ein mindestens sechs bis maximal jedoch zwölfmonatiges Praktikum in einem Ausbildungsunternehmen. Die jungen Menschen haben Chancen, dem Unternehmen zu zeigen, dass sie für den Beruf geeignet sind. Andererseits können sie sich ein Bild davon machen, welche Anforderungen der gewählte Beruf mit sich bringt und wie man mit dem beruflichen Umfeld zurechtkommt. Auch die Nutzung der ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) ist hier bereits möglich. Nach dem Praktikum bestehen gute Chancen, vom Ausbildungsunternehmen in ein Ausbildungsverhältnis (Lehrstelle) übernommen zu werden.

Die Vergütung beträgt in der Regel 216 € im Monat. Die örtliche Agentur für Arbeit übernimmt zusätzlich die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausbildungsteile auf eine spätere Ausbildung im Unternehmen angerechnet werden.

Haberin Devamı

Sollte ich mich jetzt schriftlich für einen Ausbildungsplatz im kommenden Jahr bewerben?

Wenn es sich um größere Unternehmen handelt, ist dies häufig erforderlich. Bei kleineren Unternehmen sollten Sie sich nach kurzer telefonischer Absprache persönlich mit Ihren Bewerbungsunterlagen im Betrieb vorstellen. Sie sind gut beraten, wenn Sie dann ein kurzes freiwilliges Praktikum anbieten, um unter anderem Ihr Interesse und Ihr Engagement für den Beruf und den Betrieb zu beweisen.

Haben junge Erwachsene über 25 Jahren, die bislang keine Ausbildung abschließen konnten, Chancen auf eine Ausbildungsstelle?

Ja, es gibt Betriebe, die gerade älteren Bewerbern eine Chance geben. Die Bundesinitiative „Erstausbildung junger Erwachsener“ hat sich zum Ziel gesetzt, jungen Erwachsenen zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsausbildung eine Chance auf Ausbildung zu geben. Weitere Informationen erhalten diese Bewerber bei Ihrer Agentur für Arbeit.

Haberin Devamı

Kann mir während der Probezeit der Ausbildungsvertrag gekündigt werden und was unternehme ich in diesem Fall?

Ja, während der ein bis viermonatigen Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb und auch der Auszubildende den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Sollte es dazu kommen, sollten Sie sich umgehend wieder bei Ihrer Berufsberatung der Agentur für Arbeit und auch bei der passgenauen Vermittlung der für Sie zuständigen Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer wenden, damit Ihnen so schnell wie möglich eine neue Ausbildungsstelle vermittelt werden kann.

Kann ich meinen türkischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen?

Haberin Devamı

Ja, für die Ausbildungsberufe, die in Deutschland im Betrieb und zugleich an der Berufsschule ausgebildet werden, kann man unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag insbesondere bei den für die Berufsausbildung und den Berufszugang zuständigen Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern stellen. Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf individuelle Gleichwertigkeitsprüfung nach einheitlichen Kriterien in einem einheitlich geregelten Verfahren. Informationen dazu gibt es im Internet unter www.netzwerk-iq.de und unter www.anerkennung-in-deutschland.de und unter www.berufliche-anerkennung.de. Die Anerkennung des Berufsabschlusses regeln bestimmte Gesetze, beispielsweise das Anerkennungsgesetz für handwerkliche Berufe.

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